Grone Magazin Dezember 2017
Deutschland im Winter 2017: Trotz der schwierigen Ausgangslage zur Bildung einer neuen Bundesregierung werden immer mehr Menschen in Arbeit vermittelt. Entscheidend dafür sind auch die Qualität von Aus- und Weiterbildung, Qualifizierung und Integration von Migranten und Arbeitslosen durch Grone.
1. Was war der Anlass zur Gründung des Prüfdienstes Arbeitsmarktdienstleistungen?
Basierend auf einer Prüfung durch den Bundesrechnungshof im Jahr 2006 wurde festgestellt, dass die Bundesagentur für Arbeit (BA) beim Einkauf und der Durchführung von beruflichen Bildungsmaßnahmen mehr auf Qualität und Effizienz achten sollte. Schließlich werden auch hierfür Beitragsgelder der Versichertengemeinschaft und Steuermittel verwendet. Zudem gab es bereits anhaltende Diskussionen zu dieser Thematik in der Politik und den Medien. Diesen Hinweisen kam die BA nach und implementierte 2007 den Prüfdienst für Arbeitsmarktdienstleistungen (AMDL), der mit hauptamtlichen Prüfkräften zunächst die Qualität und die Rahmenbedingungen für die Teilnehmer vor Ort bewertete.
2. Welche Bedeutung kommt der Qualitätssicherung in diesem Zusammenhang zu?
Qualitätssicherung ist hier natürlich ein unabdingbarer Bestandteil in der Maßnahmedurchführung, denn es geht hier um Menschen, die erstmals oder wieder auf dem Arbeitsmarkt Fuß fassen wollen und sollen. Insofern ist es nachvollziehbar, dass wir den Teilnehmern einer beruflichen Maßnahme die bestmögliche Qualität anbieten wollen. Die entsprechende Integration bzw. die Integrationsfortschritte insbesondere im Rechtskreis SGB II sind das Ziel für jeden einzelnen Maßnahmeteilnehmer. Das steht auch für uns bei den Prüfungen immer im Fokus.
3. Wie gehen Sie grundsätzlich vor?
Die Bildungsträger werden über die Prüftermine grundsätzlich vorab, in der Regel zwei Werktage vor Durchführung der Prüfung, schriftlich informiert. Durch diese Vorgehensweise ist sichergestellt, dass auch vonseiten des Trägers ein verantwortlicher Ansprechpartner anwesend ist und Abstimmungen zur Durchführung der Prüfung erfolgen können. Ausnahme bildet hier die sogenannte „Anlassbezogene Prüfung“. Hier agieren wir durchaus unangemeldet, wenn uns Beschwerden über eine Maßnahme oder einen Träger vorliegen. Die Prüfkräfte kündigen den jeweiligen Agenturen für Arbeit oder Jobcentern die Prüfeinsätze in der Regel vier Wochen vor dem Prüfungstermin an, um eine Beteiligung der Dienststellen sicherzustellen.
Die Prüfergebnisse werden dem Träger in einem Abschlussgespräch und im Nachgang in einem Prüfbericht innerhalb von 10 Arbeitstagen bekannt gegeben, die bei festgestellten Mängeln auch die Informationen über die weitere Vorgehensweise beinhalten sowie die Aufforderung, eine Darstellung zur Abstellung von Mängeln an die örtlichen Agenturen für Arbeit oder gemeinsame Einrichtungen zu übermitteln. Für Vergabemaßnahmen werden die Prüfergebnisse und -berichte zur Information an die Geschäftsleitung der betreffenden Dienststelle und dem Regionalen Einkaufszentrum übersandt. Die Prüfergebnisse und -berichte für Gutscheinmaßnahmen werden an die Geschäftsleitung der betreffenden Dienststelle und die Fachkundigen Stellen sowie der Deutschen Akkreditierungsstelle (DAkkS) zur Information übermittelt.
Ralf Eising ist Dipl.-Verwaltungswirt. Der 55-jährige gebürtige Hamburger ist seit 1996 bei der Bundesagentur für Arbeit. Davor lernte und übte er den Beruf des Konditors aus und war als Zeitsoldat bei der Bundeswehr aktiv. Anschließend war er im damaligen Arbeitsamt Lüneburg im Bereich der allgemeinen Arbeitsvermittlung und als Vermittler Reha/sbM tätig. Eine Laufbahn bei der BA begann mit dem Studium an der Fachhochschule des Bundes Fachbereich Arbeitsverwaltung. 2005 wechselte er in die Zentrale der BA und setzte dort im Bereich Produkte und Programme im Rechtskreis SGB II – Schwerpunkt Reha/sbM – und im Bereich Haushalt und Finanzen seine berufliche Weiterentwicklung fort.
4. Und wenn Sie Verbesserungsbedarf erkannt haben?
Etwaige weitere Schritte, die aufgrund festgestellter Optimierungsbedarfe resultieren, werden im Rahmen der Nachhaltung durch die Dienststellen, Fachkundigen Stellen oder Regionalen Einkaufszentren eigenständig eingeleitet und umgesetzt. Insofern hat der Prüfdienst eine rein feststellende Tätigkeit. Natürlich gibt es noch viele weitere Schnittstellen innerhalb der BA, die sich mit den Ergebnissen und Auswertungen beschäftigen, um den Qualitätsanforderungen z. B. in den Vergabeunterlagen und möglicherweise auch einer Weiterentwicklung von Produkten der Arbeitsförderung gerecht zu werden.
5. Wie setzen Sie die Schwerpunkte Ihrer Prüftätigkeit?
Eine Schwerpunktsetzung oder genauer eine Prüfplanung erfolgt in Abstimmung mit den Fachbereichen der Zentrale der BA. Hierzu wird durch den Prüfdienst ein Vorschlag unterbreitet, was wie in welcher Dimensionierung unter Berücksichtigung der vorhandenen Ressourcen geprüft werden könnte. Auch werden unterjährig entsprechende Sonderaufträge berücksichtigt, wenn es ggf. zu Auffälligkeiten bei Maßnahmen kommt oder neue Maßnahmen durchgeführt werden. Im letzteren Fall ziehe ich es vor, grundsätzlich eine Pilotierung vorzunehmen, um Erkenntnisse über die Maßnahme an sich, aber auch über den Einsatz der Prüfmittel – konkret Bewertungsschema und Zeitbedarf – zu ermitteln. Ein weiterer Schwerpunkt ist allerdings auch die interne Qualitätssicherung. Um einheitlich in der gesamten Republik zu prüfen, ist es notwendig, auch eigene Standards umzusetzen und einzuhalten. Hierzu werden interne Qualifizierungsbedarfe erhoben und umgesetzt, Hospitationen untereinander und überregional durchgeführt sowie überregionale fachliche Austausche initiiert.
7. Welche Erfahrungen haben Sie und Ihr Team in den vergangenen Jahren sammeln und welche Veränderungen feststellen können?
Neben den Veränderungen, die sich im Prüfdienst unter dem Aspekt der kontinuierlichen Verbesserung ergeben (müssen), ist festzustellen, dass die Wahrnehmung des Prüfdienstes als potenzieller Ratgeber und nicht nur als reine Prüfinstitution durch die Bildungsträger fortschreitet. Dies ist mir sehr wichtig, da ein Paradigmenwechsel von der rein defizitorientierten Prüfung hin zu beratender konstruktiver Kommunikation zeitgemäß und im Zweifelsfall auch erfolgreicher in der Integration der Teilnehmer als oberstes Ziel ist. Natürlich stellen wir immer wiederkehrende Probleme bei der Maßnahmedurchführung fest. Die größten Optimierungsbedarfe sind immer noch die Dokumentation und die Förderplanung. Auch scheint bei der Dokumentation nicht deutlich zu sein, dass hier nicht für den Prüfdienst gearbeitet wird. Uns ist daran gelegen, den „roten Faden“ zu erkennen, zu sehen, was, wann und warum mit einem Teilnehmer gemacht wurde. Außerdem ist die Dokumentation wichtig, um für den Vertretungsfall vorzusorgen und damit ein ggf. neuer Mitarbeiter nicht erst wieder mit dem Teilnehmer von vorn anfangen muss. Zusätzlich dient es auch der Selbstbindung, sowohl des betreuenden Mitarbeiters wie des Teilnehmers, welche Schritte notwendig sind, um das Maßnahmeziel und letztendlich die Integration zu erreichen. Heterogen bleiben weiterhin die Ergebnisse in ihrer Gesamtheit. Die Ursachen sind vielfältig, angefangen von der fehlenden Expertise bei einzelnen Bildungsträgern bis zu Störungen zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer, aber auf der anderen Seite hervorragende Maßnahmen und ihre Umsetzung. Grundsätzlich lässt sich sagen: Je besser die Kommunikation und Interaktion zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer funktioniert, desto besser auch die Ergebnisse.
8. Oft stehen Preis und Qualität der einzukaufenden Leistungen in einem Spannungsverhältnis. Wie gehen Sie damit um?
Dieses Spannungsverhältnis wird immer wieder gern in den Vordergrund gestellt. Aber der Prüfdienst an sich und auch die Regionalen Einkaufszentren haben gern einen besonderen Blick auf Maßnahmen, die von den Schätzpreisen oder Bundesdurchschnittskostensätzen erheblich abweichen.
Wegweisend bei Qualitätssicherung
Qualität ist die Handlungsmaxime der Arbeit – verzahnte Vorgehensweise erforderlich
Hamburg – Als einer der ersten bundesweit tätigen Bildungsdienstleister hat die Stiftung Grone-Schule ein überregional tätiges vierköpfiges Team zur Sicherung und Steigerung der Qualität bei der Durchführung von Maßnahmen bei der Aus-, Fort- und Weiterbildung gegründet (QMD – Qualitätssicherung Maßnahme Durchführung). Prokuristin Birgit Starsy leitet und verantwortet das Team. Sie sagt: „Schon frühzeitig stellten wir uns damit der Verantwortung der Qualitätskontrolle, da bei der Ausschreibung und Vergabe von Maßnahmen die qualitätsbezogene Zuverlässigkeitsprüfung in immer höherem Maße gefordert wird.“ Nach gut einem Jahr intensiver Arbeit werden die Erfolge des Teams sichtbar.
Sorgen um Kürzungen für Jobcenter
Nürnberg – Der Verwaltungsrat der Bundesagentur für Arbeit (BA) hat den Haushalt für das Jahr 2018 beschlossen. Den Einnahmen von 39,0 Milliarden Euro der Agenturen für Arbeit stehen Gesamtausgaben von 36,4 Milliarden Euro gegenüber. Die gesamte aktive Arbeitsförderung umfasst ein Budget von 9,8 Milliarden Euro und liegt damit in etwa auf Vorjahresniveau. So werden für die Förderung der beruflichen Weiterbildung unverändert 1,7 Milliarden Euro bereitgestellt.Aber Achtung: Arbeitsmarktpolitiker sind alarmiert, weil die Mitte Oktober bekannt gewordenen Orientierungswertedes Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) für die Mittelzuteilung andie einzelnen Jobcenter aktuell vorsehen, sie um 246,9 Millionen Euro zu kürzen. Gleichzeitig sollen 68,5 Millionen Euro mehr für den Bundesanteil an den Verwaltungskosten der Jobcenter bereitgestelltwerden. Diese zusätzlichen Kosten belasten die bereits gekürzten Eingliederungsleistungen im
Bereich SGB II.
In Westdeutschland steht den geplanten Mittelkürzungen bei den SGB II-Eingliederungsleistungen um 120,3 Millionen Euro ein Anstieg bei den Bundesmitteln für die Verwaltungskosten um 127,4 Millionen Euro gegenüber. In Ostdeutschland würden nach diesen Orientierungswerten sowohl die Bundesmittel für SGB II Eingliederungsleistungen als auch die Bundesmittel für die Verwaltungskostengekürzt – um 126,6 Millionen Euro bzw. 58,9 Millionen Euro. Die absolut größten Mittelkürzungenwären nach diesen Orientierungswerten in Sachsen zu erwarten – 30,2 Millionen Euro bei denEingliederungsleistungen und 19,7 Millionen Euro bei den Verwaltungskosten.Wesentliche Grundlage zur Ermittlung dieser Orientierungswerte ist der am 28. Juni 2017 beschlossene Regierungsentwurf des Bundeshaushalts 2018.