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Virtuelle Weiterbildungen zur IHK-Fachkraft

Weiterbildung im kaufmännischen Bereich

Modulare Weiterbildungskurse zur IHK-Fachkraft in kaufmännischen Bereichen oder als Web-Entwickler zur Vorbereitung auf eine neue berufliche Tätigkeit oder Auffrischung und Erweiterung Ihres bisher bisherigen Wissens. Mit dem IHK-Zertifikat weisen Sie Ihre qualifizierten Fachkenntnisse nach. 

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Wir stehen Ihnen beratend zur Seite

Sie haben Fragen zu unseren IHK-Fachkraft-Angeboten?
Dann rufen Sie gerne unsere Expertin an oder senden Sie ihr eine E-Mail.
Wir freuen uns über Ihr Interesse!


Kerstin Jakob

Koordinatorin der modularen Weiterbildung IHK-Fachkraft
Fon 0800 1895100
k.jakob(at)grone.de 

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Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Welche Voraussetzungen sind für IHK-Zertifikatsabschlüsse notwendig?

Teilnahmevoraussetzungen gibt es keine.

Welches Angebot ist das richtige für mich?

Das lässt sich pauschal nicht sagen. Welches Angebot das richtige für Sie ist, hängt ganz von Ihren bisherigen Erfahrungen, eventuellen Quakifikationen, Stärken und Wünschen für die Zukunft ab.

Im Detail können wir dies mit Ihnen in einem persönlichen Beratungsgespräch ermitteln. Alternativ können Sie uns über unsere kostenlose Servicenummer 0800 1895-100 anrufen.

Sind die Angebote auch berufsbegleitend möglich?

Unsere Angebote sind auch berufsbegleitend möglich, sofern Sie Ihr Arbeitsgeber für die Maßnahme freistellt.
 

Wie lange dauern die Maßnahmen?

Unsere Angebote haben eine Laufzeit zwischen 4-9 Monaten. Das hängt von der jeweilgen IHK-Fachkraftqualifizierung ab.

Welche Möglichkeiten zur Finanzierung gibt es?

Die Finanzierung einer Maßnahme mit IHK-Zertifikatsabschluss kann über unterschiedliche Wege erfolgen. Welche Förderung in Kraft tritt, hängt vom individuellem Werdegang und der aktuellen Situation des Interessenten am Arbeitsmarkt ab.

Die Finanzierung kann bis zu 100% von folgenden Kostenträgern übernommen werden:

  • Kostenübernahme durch die Deutsche Rentenversicherung
  • Bildungsgutschein der Agentur für Arbeit oder des Jobcenters
  • Berufsgenossenschaften
  • Berufsförderungsdienst der Bundeswehr
  • Qualifizierungschancengesetz


Die Maßnahme ist nach AZAV zugelassen. Bei Vorliegen der persönlichen Voraussetzungen besteht die Möglichkeit einer Förderung über einen Bildungsgutschein durch die Agentur für Arbeit bzw. das Jobcenter.

Selbstverständlich können Sie die Maßnahme auch selbst zahlen.

Qualifizierungschancengesetz

Das Qualifizierungschancengesetz ist Teil der „Qualifizierungsoffensive“ und wurde am 1.Januar 2019 von der Bundesregierung  verabschiedet und hat das bisherige Programm WeGebAU abgelöst. Im Vergleich zu WeGebAU wird die staatliche Förderleistung für Weiterbildung ausgeweitet und die bisherige Zielgruppe erweitert. Mit der Maßnahme möchte die Bundesregierung gezielt die Weiterbildung von bereits Beschäftigten stärken, um sie fit für die neuen Anforderungen auf dem Arbeitsmarkt zu machen.

Angestellten räumt das Qualifizierungschancengesetz erstmals das Recht ein, sich zu Weiterbildungen beraten zu lassen. Es gibt ihnen die Möglichkeit, sich auch außerhalb ihres Berufs weiterzubilden, damit sie auch noch in einigen Jahren eine Chance auf dem Arbeitsmarkt haben.