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Angebote im Bereich Aktivierung / berufliche Eingliederung

Wir verbessern Ihre individuellen Chancen

Sie können an Maßnahmen bei einem Träger oder einem Arbeitgeber teilnehmen:

  • Die Agentur für Arbeit beziehungsweise das Jobcenter kann Träger mit der Maßnahmendurchführung beauftragen und Ihnen einen Teilnahmeplatz zuweisen.
  • Sie können aber auch einen Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein von der Agentur für Arbeit beziehungsweise vom Jobcenter zur Anmeldung bei einem Träger Ihrer Wahl erhalten. Der Gutschein enthält Angaben zum Ziel und den Inhalten der Maßnahme, die bereits im Vorwege gemeinsam erarbeitet werden.

Die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter kann Maßnahmen fördern, die Ihre Eingliederungschancen auf dem Arbeitsmarkt erhöhen. Sie können an Maßnahmen bei einem Träger oder einem Arbeitgeber teilnehmen. Die Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung haben das Ziel,

  • Sie an den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt heranzuführen
  • Vermittlungshemmnisse, die Ihre berufliche Eingliederung erschweren, festzustellen, zu verringern oder zu beseitigen
  • Ihnen eine versicherungspflichtige Beschäftigung zu vermitteln
  • Sie an eine selbstständige Tätigkeit heranzuführen oder
  • die Aufnahme einer Beschäftigung zu stabilisieren

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Gemeinsam zum Ziel kommen

Mit unseren kompetenten Mitarbeitern vor Ort beraten und unterstützen wir Sie individuell
und betreuen Sie auf Ihrem Weg in den Arbeits- oder Ausbildungsmarkt.

Individuelle Beratung

Alle Bildungsangebote sind AZAV-zertifiziert und werden von erfahrenem Personal durchgeführt.

Motivation

Wir wollen Sie dafür begeistern, an sich und Ihre neuen Ziele zu glauben!

Perspektive

Gemeinsam mit Grone Perspektiven schaffen und erfolgreich in den Arbeitsmarkt zurückkehren!

Bis zu 100% Förderung

Alle Angebote können über einen AVGS-Gutschein gefördert werden.
Für Sie kostenlos!

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Wie ist der Verfahrensablauf?

Die Förderung einer Maßnahme zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung muss vor Maßnahmebeginn durch Ihre Agentur für Arbeit oder Ihr Jobcenter genehmigt werden.

  • Bitte vereinbaren Sie einen persönlichen Termin im für Sie zuständigen Jobcenter oder in der für Sie zuständigen Agentur für Arbeit. Ihre Beraterin oder Ihr Berater hilft Ihnen dabei, eine entsprechende Unterstützung zu erhalten
  • Sie bekommen dann den Bescheid, ob die Maßnahme gefördert werden kann und welche Kosten übernommen werden
  • Ohne schriftliche Bewilligung der Teilnahme müssen Sie die Maßnahmekosten gegebenenfalls selbst tragen und erhalten kein Arbeitslosengeld mehr
Welche Voraussetzungen sind für die Teilnahme notwendig?

Sie sind:

  • Arbeitslos oder von Arbeitslosigkeit bedroht und arbeitsuchend
  • Ausbildungsuchend gemeldet oder erhalten Arbeitslosengeld II

Die Notwendigkeit der Unterstützungsleistung wurde im Gespräch mit Ihrer Vermittlungs- oder Integrationsfachkraft festgestellt.
Die Teilnahme wurde vor Maßnahmebeginn durch Ihre Agentur für Arbeit oder das Jobcenter genehmigt.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Die Notwendigkeit der Unterstützungsleistung muss im Gespräch mit Ihrer Vermittlungs- oder Integrationsfachkraft festgestellt werden.

Welche Gebühren fallen an?

Keine

Welche Fristen muss ich beachten?

Suchen Sie rechtzeitig vor dem geplanten Maßnahmebeginn das Gespräch mit Ihrer Vermittlungsfachkraft bei der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter.