Durchstarten mit dem Aufstiegs-BAföG
BAföG ist eine bekannte finanzielle Unterstützung für Studierende. Doch auch anderen Personengruppen haben Anspruch auf diese Förderung. Denn mit der Variante des Aufstiegs-BAföGs bekommen auch andere Berufsgruppen die Möglichkeit, eine Weiterbildung fördern zu lassen.
Noch vor einigen Jahren hieß das Aufstiegs-BAföG Meister-BAföG, weil es quasi als Pendant zur Unterstützung von Menschen in der akademischen Laufbahn gedacht war. Nicht nur Studierende sollten demnach die Möglichkeit einer staatlichen Förderung bekommen, sondern auch solche, die sich
stattdessen für eine Berufsausbildung entschieden haben und dann den Meister-Abschluss anstrebten. Mit der Namensänderung hin zu Aufstiegs-BAföG öffnete sich das Förderangebot für alle Privatpersonen, die eine Aufstiegsfortbildung nutzen wollten. Ziel musste nicht mehr zwingend der Meistertitel sein, sondern einer von zahlreichen Aufstiegsfortbildungen, zum Beispiel der Fachwirt oder Betriebswirt. Gefördert werden Vorbereitungslehrgänge und Kurse, die auf eine berufliche Qualifikation hinführen, die mit dem Hochschulabschluss vergleichbar ist.
Allgemeine Tipps zum Aufstiegs-BAföG
Diese Punkte sollten Sie dringend beachten:
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Nehmen Sie nur an Bildungsangeboten zertifizierter Anbieter teil
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Reichen Sie Ihren Antrag etwa 3-4 Monate vor Ausbildungsbeginn ein
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Überlegen Sie genau, ob Sie das Darlehen annehmen möchten
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Stellen Sie sicher, ob Ihnen der Kinderbetreuungszuschlag oder der Unterhaltsbeitrag zusteht
Sie haben Fragen zum Aufstiegs-BAföG? Wir stehen Ihnen für Antworten zur Verfügung!
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Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Was ist das Aufstiegs-BAföG?
Das Aufstiegs-BAföG hieß vor dem 01. August 2016 noch Meister-BAföG. Das verbesserte Aufstiegs-BAföG regelt die staatliche Unterstützung einer Fort- und Weiterbildung, welche es Ihnen ermöglicht, auf der Karriereleiter aufzusteigen. Aber auch Studienabbrecher/innen und Menschen, die sich beruflich neu- und umorientieren möchten, werden neue Perspektiven geboten.
Wer bekommt Aufstiegs-BAföG?
Sie können grundsätzlich Aufstiegs-BAföG beantragen, wenn Sie eine dieser Fortbildungsabschlüsse anstreben:
- Erzieher/in
- Techniker/in
- Fachkaufman/frau
- Fachwirt/in im Vertrieb oder Einzelhandel
- Handelsfachwirt/in
- Industriemeister/in
- Fachkrankenpfleger/in
- Programmierer/in
- Betriebsinformatiker/in
- Betriebswirt/in
- Steuerfachwirt/in
Auch vergleichbare Qualifikationen können anerkannt sein. Fragen Sie hierfür am besten bei der zuständigen Behörde in Ihrem Bundesland nach.
Voraussetzung für eine Förderung ist eine anerkannte und abgeschlossene Erstausbildung oder ein vergleichbarer Berufsabschluss. Neu ist zudem, dass auch Studienabbrecher/innen, Abiturienten/innen ohne Erstausbildungsabschluss (aber mit Berufspraxis) und Absolventen/innen eines Bachelorstudiums Aufstiegs-BAföG beantragen können, wenn sie eine Aufstiegsqualifizierung anstreben.
Im Gegensatz zum normalen BAföG gibt es beim Aufstiegs-BAföG außerdem keine Altersbeschränkung, sodass auch eine Ausbildung mit 30+ gefördert werden kann.
Was fördert das Aufstiegs-BAföG?
Gefördert werden Fortbildungen, die mindestens 400 Unterrichtsstunden umfassen. Dabei ist es egal, ob Sie in Vollzeit, Teilzeit oder im Fernlehrgang Ihre Ausbildung absolvieren. Während Teilzeitmaßnahmen nicht länger als vier Jahre dauern dürfen, sollten Vollzeitkurse maximal drei Jahre dauern.
Auch mediengestützte Lehrgänge werden gefördert, wenn diese durch Präsenzunterricht oder andere Kommunikationswege ergänzt werden. Außerdem müssen regelmäßige Erfolgskontrollen Teil des Lehrgangs sein.
Wie wird gefördert?
Das Aufstiegs-Bafög ist einkommens- und vermögensunabhängig und gliedert sich in zwei Teile. Zum einen bekommen Sie einen Zuschuss in Höhe von 50 Prozent, der nicht zurückgezahlt werden muss. Die restlichen 50 Prozent werden Ihnen als zinsgünstiges Darlehen zur Verfügung gestellt.
Für die Lehrgangs- und Prüfungsgebühren erhalten Sie eine Finanzierung in Höhe der tatsächlichen Gebühren, aber maximal bis 15.000 Euro.
Die Materialkosten für Ihr Meisterprüfungsprojekt sind sehr hoch? Dann wird auch hierfür die Hälfte der Kosten bis höchstens 2.000 Euro übernommen.
Darlehen.
Die Differenz zwischen maximalem Förderbetrag und dem Zuschussanteil wird durch ein zinsgünstiges Darlehen der KfW abgedeckt. Sie können dabei selbst festlegen, in welchem Umfang Sie vom Angebot Gebrauch machen. Wenn Sie sich nicht verschulden möchten und genügend Rücklagen haben, um die Zeit der Ausbildung zu überbrücken, können Sie das Angebot auch ablehnen.
Haben Sie die Abschlussprüfung bestanden, können Sie einen Antrag stellen, damit Ihnen 40 Prozent des noch nicht fällig gewordenen Darlehens erlassen werden.
Zwei Jahre nach Ihrer Fortbildung fangen Sie dann an, das Geld zurückzuzahlen. Sie haben zehn Jahre Zeit, das Darlehen mit einer monatlichen Mindestrate von 128 Euro abzubezahlen.
Zusätzlich zu Ihrer Förderung können Sie außerdem einen Kinderbetreuungszuschlag in Höhe von 130 Euro monatlich bekommen, vorausgesetzt das Kind ist unter zehn Jahren alt und Sie sind alleinerziehend.
Nehmen Sie an einem Vollzeitkurs teil, können Sie auch einen Unterhaltsbeitrag erhalten. Dieser orientiert sich einerseits an Ihrer Familiengröße und andererseits an Ihrem Einkommen und Vermögen. Auch hier setzt sich das Angebot aus einem Zuschuss und einem Darlehen zusammen.