Wie Deutschland bei der Weiterbildung aufholen soll
Die Digitalisierung soll viele Berufsbilder verändern. Um die Arbeit von Morgen zu bewältigen, ist Weiterbildung nötig. In Zahlen bedeutet dies, dass der wirtschaftliche und berufliche Strukturwandel nach Berechnungen des Fachkräftemonitorings des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) bis zum Jahr 2035 insgesamt fast 3,3 Millionen Arbeitsplätze entstehen lässt. Gleichzeitig werden aber auch rund vier Millionen Arbeitsplätze wegfallen. Durch ein breites Angebot an Weiterbildungsmöglichkeiten sollen Menschen in Deutschland zukünftig rechtzeitig auf die „Arbeit von morgen“ vorbereitet werden. Die Stichworte heißen lebensbegleitendes Lernen und Weiterbildung.
Einen entsprechenden Referentenentwurf für ein Gesetz „zur Förderung der beruflichen Weiterbildung im Strukturwandel und zur Weiterentwicklung der Ausbildungsförderung“ hat das BMAS Mitte Februar veröffentlicht. Dies beinhaltet höhere Zuschüsse für berufliche Weiterbildungen, den Ausbau von Qualifizierungsmöglichkeiten und ein deutlich vereinfachtes Antrags- und Bewilligungsverfahren zur Förderung der Weiterbildung für Arbeitgeber und Beschäftigte vor.
Man soll sich auch online arbeitslos melden können
Die Arbeitssuchend- und Arbeitslosmeldung soll zukünftig vereinfacht werden und auch online möglich sein. Dies diene der „zeitgemäßen und bürgerfreundlichen Weiterentwicklung von digitalen Verwaltungsleistungen“. Demnach bleibt Arbeitslosen die Entscheidung offen, ob sie sich auf elektronischem Wege im Portal der BA oder persönlich vor Ort melden. Beides gilt „gleichrangig und rechtssicher“.
Bei der Arbeitssuchendmeldung stehen also Alternativen zum formalen persönlichen Erscheinen im Vordergrund. Hierzu bieten die Möglichkeiten der Digitalisierung viele Möglichkeiten. Dazu gehören Beratungsgespräche „per Videotelefonie“, damit der Zeitraum bis zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses für die Neuvermittlung genutzt werden kann.
Der Entwurf sieht zudem vor, dass Unternehmen Arbeitsausfälle bei längerer Kurzarbeit „verstärkt für die Weiterbildung ihrer Beschäftigten“ nutzen sollen. In diesem Fall soll eine längere Zahlung des Kurzarbeitergeldes für bis zu 24 Monate ermöglicht werden. Den Betrieben werden außerdem die von ihnen allein zu tragenden Sozialversicherungsbeiträge zur Hälfte erstattet.
Verbesserung des Rechtsanspruchs auf Weiterbildung
Ein besonderes Augenmerk wird im neuen Entwurf auf die Weiterbildung von Geringqualifizierten gelegt. Entscheidend dafür ist, dass ein Großteil dieser Zielgruppe in Berufen arbeitet, die langfristig von Computern übernommen werden. Durch das neue Gesetz sollen sie einen Rechtsanspruch darauf erhalten, beim Nachholen eines Berufsabschlusses gefördert zu werden. Damit will das BMAS ein „Signal für eine berufliche Nachqualifizierung“ setzen. Außerdem werden junge Menschen finanziell unterstützt, wenn sie lange Fahrten zu einer „Einstiegsqualifizierung“ auf sich nehmen müssen. Fahrtkosten zu solchen berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahmen werden künftig bezuschusst.
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