„Arbeit-von-morgen-Gesetz“

Ein arbeitsmarktpolitisches Update


Das Bundeskabinett hat einen Gesetzesentwurf zur Förderung der beruflichen Weiterbildung im Strukturwandel und zur Weiterentwicklung der Ausbildungsförderung beschlossen.

Durch das Gesetz sollen arbeitsmarktpolitische Förderinstrumente weiterentwickelt werden, um die Menschen in Deutschland zeitgemäß und rechtzeitig auf die zukünftige Arbeit von morgen vorzubereiten. Hierzu enthält der Gesetzentwurf neben Verbesserungen der Weiterbildungsförderung auch Regelungen der Ausbildungsförderung, insbesondere soll die Assistierte Ausbildung weiterentwickelt und gefestigt werden. Auch ein Rechtsanspruch auf das Nachholen eines Berufsabschlusses ist im Gesetzentwurf vorgesehen.

Das Gesetz enthält zusätzlich vereinfachte Regelungen zum Kurzarbeitergeld. Hiermit möchte die Regierung Unternehmen und Firmen unterstützen, die aufgrund der Corona-Krise in wirtschaftliche Schieflage geraten. Dazu sagt Arbeitsminister Hubertus Heil: „Wir sind gut aufgestellt und vereinfachen jetzt den Zugang zu Kurzarbeit. Die Beschäftigten sind das wichtigste Kapital der Unternehmen, sie auch in Zeiten von Auftragsrückgängen zu halten, ist wichtig. Wir geben den Betrieben und Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern das klare Signal, dass wir an ihrer Seite stehen und alles tun, um sie zu unterstützen.“ Die Neuregelungen sollen bereits im April 2020 in Kraft treten.

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